Ihr Kind hat noch keinen Schüler-Fahrausweis? Lassen Sie sich dafür in der Schule Ihres Kindes beraten oder informieren Sie sich bereits im Vorfeld auf der Seite unseres Landkreises.
Schüler-Fahrausweise sind jetzt elektronisch
Die Schüler-Fahrausweise werden als Plastikkarte im Chipkartenformat ausgeteilt – die sogenannte VBBfahrCard. Dieses Format bringt einige Vorteile mit sich.
- Nicht jedes Jahr neu: Der elektronische Fahrausweis kann bis zu fünf Jahren genutzt werden und kann somit für die folgenden Schuljahre genutzt werden. Er ist also gut aufzubewahren und ein pfleglicher Umgang damit sollte selbstverständlich sein.
- Immer auf dem richtigen Weg: Beim Einstieg legen Sie den Fahrausweis auf dem Bordrechner. Dabei wird unter anderem die zeitliche und örtliche Gültigkeit geprüft und akustisch als auch optisch über die Ampelfarben die Gültigkeit angezeigt. Bei Grün ist alles in Ordnung und man kann durchgehen. Bei Rot gibt es ein Problem. Auf dieser Fahrstrecke ist der Fahrausweis vielleicht nicht gültig oder er wurde gesperrt.
- Weiter als bis zur Schule: Als Träger der Schülerbeförderung unterstützt der Landkreis Uckermark die Schüler bei der Bewältigung des Schulweges. Für Schüler mit dem Hauptwohnsitz in der Uckermark bietet der Landkreis unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgabe von Schülerfahrausweisen, die Erstattung von Schülerbeförderungskosten oder die Organisation eines Schülerspezialverkehres an.
In welchen Zeiten kann der Schüler-Fahrausweis genutzt werden?
- Mo – So
- in den Ferien (außer Sommerferien)
Doch was ist, wenn der Ausweis kaputt ist oder verloren gegangen ist?
Der Verlust sollte umgehend bei der UVG gemeldet werden und der alte Fahrausweis wird gesperrt.
Das erste Duplikat kostet laut VBB Tarif 10 €,
jedes weitere Duplikat kostet 20 €.