Schülerfahrausweis und kostenloses Schülerticket Uckermark
Seit dem 28. August 2023 gibt es das kostenlose Schülerticket Uckermark (KST), welches bis zum 31.07.2027 verlängert wurde.
Somit ermöglicht es allen Schülern die Fahrten zum Unterricht und nach Hause, zum Sportverein, zur Musikschule, zu Freunden und Verwandten, zum Badesee zum Kletterwald oder wohin sie auch immer wollen. Ebenfalls sind damit Klassenfahrten innerhalb der Uckermark ganz einfach möglich. Eine Aufwertung in Verbindung mit anderen VBB-Tarif-Produkten (z.B. dem VBB-Freizeit-Ticket) oder dem Deutschlandticket ist nicht möglich!
Ihr Kind hat noch keinen Schüler-Fahrausweis? Lassen Sie sich dafür in der Schule Ihres Kindes beraten oder informieren Sie sich bereits im Vorfeld auf der Seite unseres Landkreises.
Voraussetzungen:
Wer muss einen Antrag stellen?
Ein Foto ist nicht notwendig, weil das Landkreislogo verwendet wird.
Automatische Verlängerung:
Die bis zum 31.07.2026 befristeten kostenfreien Schülertickets werden automatisch, ohne eine erneute Antragstellung, durch die Mitarbeiter in der Schülerbeförderung um ein Jahr verlängert und anschließend vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027 freigeschaltet.
Ausgenommen von der automatischen Verlängerung sind Schüler, die im Schuljahr 2026/2027, die Jahrgangsstufen 1, 7 und 11 besuchen werden sowie Schüler der schulischen beruflichen Bildungsgänge.
Ausgabe:
Die Ausgabe der Fahrausweise erfolgt über die UVG als elektronischer Fahrausweis auf einer Chipkarte und wird zentral durch die jeweilige Schule unterstützt. Aufgrund der Gültigkeit der Chipkarten wurden zum Schuljahresende einige Fahrausweise getauscht. Die Chipkarten wurden am 29.06.2026 den Schulen übergeben. Ansonsten erfolgt die Ausgabe mit dem Schulstart am 24.08.2026 bzw. werden die Chipkarten nach dem 31.07.2026 im Bus neu aktiviert. Auch für die neuen Antragseingänge werden die vorhandenen Chipkarten genutzt und über Aktionsliste am Busdrucker aktualisiert. Bitte unbedingt die vorhandenen Chipkarten behalten!
Und was ist in den Sommerferien?
Wer in den Sommerferien nicht mehr im Besitz einer gültigen Chipkarte ist, weil sie z.B. ab dem 01.08.2026 gesperrt wurde, kann als Alternative das Ferienticket Uckermark für 23 € oder das Ferienticket Stadt (nur gültig für die Stadtverkehre in Angermünde, Prenzlau, Schwedt und Templin) für 17 € erwerben. Das Angebot ist nur in Verbindung mit einem Schülerausweis oder einer Schulbescheinigung des Landes Brandenburg für das Schuljahr 2025/2026 bzw. 2026/2027 gültig und gilt nur auf den Linien der UVG.
Doch was ist, wenn der Ausweis kaputt ist oder verloren gegangen ist?
Der Verlust sollte umgehend bei der UVG gemeldet werden und der alte Fahrausweis wird gesperrt.
Ein Duplikat kostet laut VBB Tarif 10 €.

Schüler-Fahrausweise sind jetzt elektronisch
Die Schüler-Fahrausweise werden als Plastikkarte im Chipkartenformat ausgeteilt – die sogenannte VBBfahrCard. Dieses Format bringt einige Vorteile mit sich.
Nicht jedes Jahr neu: Der elektronische Fahrausweis ist bis zu fünf Jahren gültig und kann somit für die folgenden Schuljahre genutzt werden. Er ist also gut aufzubewahren und ein pfleglicher Umgang damit sollte selbstverständlich sein.
Immer auf dem richtigen Weg: Beim Einstieg legen Sie den Fahrausweis auf den Bordrechner. Dabei wird unter anderem die zeitliche und örtliche Gültigkeit geprüft und akustisch als auch optisch über die Ampelfarben die Gültigkeit angezeigt. Bei Grün ist alles in Ordnung und man kann durchgehen. Bei Rot gibt es ein Problem. Vielleicht ist der Fahrausweis nicht gültig oder er wurde gesperrt.
Bei Fragen oder für weitere Information steht Ihnen gerne Lucy Krummholz zur Verfügung oder Sie fragen direkt in einem unserer Kundencenter nach.