Seit dem 28. August 2023 gibt es das kostenlose Schülerticket Uckermark (KST). Es kann in allen Bus- und Bahnlinien innerhalb der Uckermark genutzt werden und darüber hinaus auf den Linien der UVG in den angrenzenden Waben von Mecklenburg/Vorpommern. Voraussetzung für die Beantragung beim Bildungsamt des Landkreises Uckermark ist, dass der Wohnort und der Schulort in der Uckermark liegen. Dieses Ticket ermöglicht dann allen Schülern die Fahrten zum Unterricht und nach Hause, zum Sportverein, zur Musikschule, zu Freunden und Verwandten, zum Badesee zum Kletterwald oder wohin sie auch immer wollen. Ebenfalls sind damit Klassenfahrten innerhalb der Uckermark ganz einfach möglich.
Ihr Kind hat noch keinen Schüler-Fahrausweis? Lassen Sie sich dafür in der Schule Ihres Kindes beraten oder informieren Sie sich bereits im Vorfeld auf der Seite unseres Landkreises.
Schüler-Fahrausweise sind jetzt elektronisch
Die Schüler-Fahrausweise werden als Plastikkarte im Chipkartenformat ausgeteilt – die sogenannte VBBfahrCard. Dieses Format bringt einige Vorteile mit sich.
Nicht jedes Jahr neu: Der elektronische Fahrausweis ist bis zu fünf Jahren gültig und kann somit für die folgenden Schuljahre genutzt werden. Er ist also gut aufzubewahren und ein pfleglicher Umgang damit sollte selbstverständlich sein.
Immer auf dem richtigen Weg: Beim Einstieg legen Sie den Fahrausweis auf den Bordrechner. Dabei wird unter anderem die zeitliche und örtliche Gültigkeit geprüft und akustisch als auch optisch über die Ampelfarben die Gültigkeit angezeigt. Bei Grün ist alles in Ordnung und man kann durchgehen. Bei Rot gibt es ein Problem. Vielleicht ist der Fahrausweis nicht gültig oder er wurde gesperrt.
Doch was ist, wenn der Ausweis kaputt ist oder verloren gegangen ist?
Der Verlust sollte umgehend bei der UVG gemeldet werden und der alte Fahrausweis wird gesperrt.
Ein Duplikat kostet laut VBB Tarif 10 €.
Bei Fragen oder für weitere Information steht Ihnen gerne Frau Brenndörfer zur Verfügung oder Sie fragen direkt in einem unserer Kundencenter nach.