Corona-Update

Stand: 01.04.2022, 14:16 Uhr
FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
In Brandenburg gilt im öffentlichen Personennahverkehr und im Fernverkehr weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Die FFP2-Maskenpflicht gilt in Bussen, Bahnen und Verkaufsstellen. Ab dem 03.04.2022 ist das Tragen der Maske an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen aufgehoben.
Ausnahmen der FFP2-Maskenpflicht: Diese FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren. Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes müssen sie weiterhin mindestens eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen- Schutz) tragen. Von der Maskenpflicht im ÖPNV gänzlich befreit sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die ärztlich bescheinigt, aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.
Keine 3G-Nachweispflicht
Die 3G-Nachweispflicht im ÖPNV bleibt weiterhin aufgehoben. Somit müssen Fahrgäste weiterhin keinen Nachweis mit sich führen, der den Genesenenstatus, den Impfstatus oder den aktuellen negativen Coronatest bestätigt.
Öffnungszeiten des UVG Hauptsitzes
Das UVG-Verwaltungsgebäude in der Schwedter Steinstraße 5 ist zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:
- Mo – Fr: 9:00 – 15:00 Uhr
Melden Sie Ihren Besuch vorher telefonmisch unter 03332 442-615 an.
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt nur unter Einhaltung der 3G-Regelungen gestattet ist. Ebenfalls gilt in allen UVG Gebäuden Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2-Maske).
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Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bereits jetzt
und wünschen trotz der gegebenen Umstände einen angenehmen Aufenthalt in unseren Fahrzeugen.