Corona-Update
Stand: 01.02.2023, 16:48 Uhr
Keine FFP2-Maskenpflicht
Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich gemeinsam geeinigt, die noch geltenden Maskenpflicht im Nahverkehr ab dem 02.02.2023 aufzuheben. Ab dem 02.02.2023 gilt deshalb keine Maskenpflicht mehr in den Linien der UVG und den öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs im VBB-Gebiet. Selbstverständlich ist es den Reisenden freigestellt, weiterhin eine Maske (medizinische Maske/FFP2-Maske) zu tragen. Im Fernverkehr gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht gemäß Bundesinfektionsschutzgesetz, aktuell bis 07.04.2023 gültig.
Keine 3G-Nachweispflicht
Die 3G-Nachweispflicht im ÖPNV bleibt weiterhin aufgehoben. Somit müssen Fahrgäste weiterhin keinen Nachweis mit sich führen, der den Genesenenstatus, den Impfstatus oder den aktuellen negativen Coronatest bestätigt.
Öffnungszeiten des UVG Hauptsitzes
Das UVG-Verwaltungsgebäude in der Schwedter Steinstraße 5 ist zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:
- Mo – Fr: 9:00 – 15:00 Uhr
Melden Sie Ihren Besuch vorher telefonmisch unter 03332 442-615 an.
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt nur unter Einhaltung der 3G-Regelungen gestattet ist. Ebenfalls gilt in allen UVG Gebäuden Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2-Maske).
Alle unsere Kundencenter sind geöffnet
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Für Ihr Verständnis bedanken wir uns bereits jetzt
und wünschen trotz der gegebenen Umstände einen angenehmen Aufenthalt in unseren Fahrzeugen.