FAHRPLANAUSKUNFT
Fahrplanauskunft
 

Schüler-Fahrausweise

Mehr Leichtigkeit für Schüler…

Schülerfahrausweis und kostenloses Schülerticket Uckermark

Seit dem 28. August 2023 gibt es das kostenlose Schülerticket Uckermark (KST), welches bis zum 31.07.2026 verlängert wurde.

  • Nutzung in allen Bus- und Bahnlinien innerhalb der Uckermark
  • darüber hinaus auf unseren UVG Bus-Linien in den angrenzenden Waben von Mecklenburg/Vorpommern

 

Somit ermöglicht es allen Schülern die Fahrten zum Unterricht und nach Hause, zum Sportverein, zur Musikschule, zu Freunden und Verwandten, zum Badesee zum Kletterwald oder wohin sie auch immer wollen. Ebenfalls sind damit Klassenfahrten innerhalb der Uckermark ganz einfach möglich. Eine Aufwertung in Verbindung mit anderen VBB-Tarif-Produkten (z.B. dem VBB-Freizeit-Ticket) oder dem Deutschlandticket ist nicht möglich!

Ihr Kind hat noch keinen Schüler-Fahrausweis? Lassen Sie sich dafür in der Schule Ihres Kindes beraten oder informieren Sie sich bereits im Vorfeld auf der Seite unseres Landkreises.

 

Voraussetzungen:

  • Wohnort und Schulort müssen in der Uckermark liegen
  • Beantragung beim Bildungsamt des Landkreises Uckermark
    • entweder Antrag auf das Kostenlose Schülerticket Uckermark
      • gilt eher für die, die am Schulort wohnen und nach der Schülerbeförderungssatzung sonst nicht berechtigt wären oder
      • Dieser wird bei erneuter Antragstellung aktuell bis zum 31.07.2026 genehmigt / beschieden.
    • oder Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises
      • gilt für die, die auf Grund der Entfernung, auf die Schülerbeförderung angewiesen sind  (siehe aktuelle Schülerbeförderungssatzung)
      • kann für mehrere Jahre gestellt und somit genehmigt / beschieden werden

 

Wann muss ein Antrag gestellt werden?

  • 1. Klasse
  • 7. Klasse (selbst wenn das Kind weiterhin dieselbe Schule besucht)
  • 11. Klasse (selbst wenn das Kind weiterhin dieselbe Schule besucht)
  • Schulwechsel
  • Wohnungswechsel

Ein Foto ist nicht notwendig, weil das Landkreislogo verwendet wird.

 

Antrag/Folgeanträge:

Sollte bereits in den Vorjahren ein Antrag gestellt worden sein, prüfen Sie bitte die erhaltenen Bescheide. War der Bescheid vom Bildungsamt bis zum 31.07.2025 befristet, muss ein neuer Antrag gestellt werden!

 

Ausgabe:

Die Ausgabe der Fahrausweise erfolgt über die UVG als elektronischer Fahrausweis auf einer Chipkarte und wird zentral durch die jeweilige Schule unterstützt. Aufgrund der Gültigkeit der Chipkarten wurden zum Schuljahresende einige Fahrausweise getauscht. Die Chipkarten wurden am 21.07.2025 den Schulen übergeben. Ansonsten erfolgt die Ausgabe mit dem Schulstart am 08.09.2025 bzw. werden die Chipkarten nach dem 31.07.2025 im Bus neu aktiviert. Auch für die neuen Antragseingänge werden die vorhandenen Chipkarten genutzt und über Aktionsliste am Busdrucker aktualisiert. Bitte unbedingt die vorhandenen Chipkarten behalten!

 

Und was ist in den Sommerferien?

Wer in den Sommerferien nicht mehr im Besitz einer gültigen Chipkarte ist, weil sie z.B. ab dem 01.08.2025 gesperrt wurde, kann als Alternative das Ferienticket Uckermark für 22 € oder das Ferienticket Stadt (nur gültig für die Stadtverkehre in Angermünde, Prenzlau, Schwedt und Templin) für 16 € erwerben. Das Angebot ist nur in Verbindung mit einem Schülerausweis oder einer Schulbescheinigung des Landes Brandenburg für das Schuljahr 2024/2025 bzw. 2025/2026 gültig und gilt nur auf den Linien der UVG.

Doch was ist, wenn der Ausweis kaputt ist oder verloren gegangen ist?

Der Verlust sollte umgehend bei der UVG gemeldet werden und der alte Fahrausweis wird gesperrt.

Ein Duplikat kostet laut VBB Tarif 10 €.

Schüler-Fahrausweise sind jetzt elektronisch

Die Schüler-Fahrausweise werden als Plastikkarte im Chipkartenformat ausgeteilt – die sogenannte VBBfahrCard. Dieses Format bringt einige Vorteile mit sich.

Nicht jedes Jahr neu: Der elektronische Fahrausweis ist bis zu fünf Jahren gültig und kann somit für die folgenden Schuljahre genutzt werden. Er ist also gut aufzubewahren und ein pfleglicher Umgang damit sollte selbstverständlich sein.

Immer auf dem richtigen Weg: Beim Einstieg legen Sie den Fahrausweis auf den Bordrechner. Dabei wird unter anderem die zeitliche und örtliche Gültigkeit geprüft und akustisch als auch optisch über die Ampelfarben die Gültigkeit angezeigt. Bei Grün ist alles in Ordnung und man kann durchgehen. Bei Rot gibt es ein Problem. Vielleicht ist der Fahrausweis nicht gültig oder er wurde gesperrt.

Bei Fragen oder für weitere Information steht Ihnen gerne Frau Brenndörfer zur Verfügung oder Sie fragen direkt in einem unserer Kundencenter nach.

Zur Werkzeugleiste springen